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Digitalisierung/Organisation

Erwartungen der Stifter an ihre Vorstände

By 31. März 2023Mai 11th, 2023No Comments

Wir haben 9 Stifterinnen und Stifter gebeten, uns Ihre Wünsche und Vorstellungen rund um ihre Stiftungsvorstände mitzuteilen. So breit die Bandbreite der Stiftungen ist, so breit sind dann auch die Erwartungen an die Vorstände, doch lesen Sie selbst.

Einige Stifter haben uns gebeten, Ihre Meinung anonymisiert zu veröffentlichen – dies respektieren wir selbstverständlich!

Winfried Aubell (Stifter):

Ich übermittle Ihnen gerne meine Gedanken über Stiftungsvorstände, da ich ja schon mehrere hinter mir habe.

Zu Beginn vor mehr als 25 Jahren wurden die Vorstände von mir ausgesucht. Ein Vorstand mit Experten Notar, Steuerberater, Bankfachmann. Hat gut funktioniert !!

Als der Bankdirektor weg war hatten wir für die Veranlagung keinen Experten mehr. Die Bank machte eine Veranlagung, die okay war und für sie am Besten war. Man überließ alles der Bank und gab auch keine Richtlinien zu einer Veränderung als die Ergebnisse stagnieren. Es gab einfach kein positives Weiterkommen. Der Mut etwas zu ändern fehlte mangels eines Veranlagungsexperten!!

Die nächsten Vorstände konnten untereinander nicht sehr gut miteinander. Außerdem erschwerte ein Mißverhältnis mit dem Steuerberater die Zusammenarbeit !!

Der derzeitige Zustand ist ,trotz internationalen Schwierigkeiten sehr positiv. Es ist ein jüngeres Team und nach Änderung der Stiftungsurkunden zu Gunsten des Stifters lief alles besser!!!

Tatsache ist, daß auch die Mitarbeit eines Bankexperten die Arbeit für den Vorstand wesentlich verbessert hat. Veränderungen in den Veranlagungen können schneller effektiv bearbeitet werden !! Die derzeitige Situation ist trotz allgemeiner Schieflage, als positive Zusammenarbeit zu bewerten !!!

Wichtig  ist das Vertrauen untereinander und der Mut, nach Absprache, schnelle Entscheidungen, die möglichst richtig sein sollten zu treffen.

Nicht einfach — nicht wahr !!!!

Mag. Dr. Andreas Slupetzky (Stifter):

Vorweg:

Verglichen mit Unternehmen, verlangt die Besetzung der Vorstandspositionen für eine unwiderrufliche Privatstiftung m. E. noch mehr kritische Betrachtungsweise aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der gerichtlichen Einbindung gemäß PSG. Kritische Beurteilung vom Wirken des Vorstands zu Lebzeiten des Stifters und vom Wirken des Vorstands nach dem Ableben des Stifters. Zusätzlich zu werten unter dem Aspekt eines installierten Beirats. Die Wahl der unwiderruflichen Privatstiftung bedeutet Bereitschaft zum Verzicht auf uneingeschränkten Zugriff auf die Vermögenswerte, als auch Bereitschaft zur Abgabe der uneingeschränkten Verfügungsgewalt.

  1. Kriterien für die Vorstandsauswahl:
  • Expertise für die Bereiche Jurisdiktion, Tax, Vermögensmanagement. Unternehmerisches Denken.
  • Vorstand soll nur zu sehr speziellen Themen auf externe Expertise angewiesen sein.
  • Reine Freundschaft zwischen Stifter und Vorstand ist zu wenig. Es ist der Spagat zwischen Freundschaft und sachlich-kritischem Werken und Wirtschaften zu bewerkstelligen.
  • Alter der KandidatInnen realistisch betrachten. Mehrheit des Vorstands soll unter normalen Umständen den Stifter um Jahre überleben.
  • Bleibt der Vorstand auch nach dem Tod des Stifters den Begünstigten, dem Beirat treu?
  • Moderationsfähigkeit der Mitglieder für v. a. nach dem Stifter (Begünstigte, Beirat).
  • Fähigkeit, Risken und Möglichkeiten auch für unvorhersehbare Entwicklungen abwägen zu können und überlegt zu reagieren.
  • Kann ich als Stifter diese Zusammensetzung des Vorstands für nach mir verantworten?
  1. Erwartungen an den Vorstand:
  • Gesamtheitliche Betrachtungsweise aller Themen der Stiftung entsprechend Stifterwillen bzw. Begünstigteninteressen. Somit vermögenssichernde Vorgehensweise. D. h. nicht zugleich, dass Vermögensteile durch Sonderausschüttungen nicht aufgebraucht werden dürfen. Aber danach wieder vermögensaufbauende Entwicklung.
  • Erhöhte objektive Sorgfaltspflicht und geeignete Maßstäbe setzen.
  • Familiär-gesellschaftliche Wahrnehmung der Pflichten.
  • Reale, kritische Loyalität, nicht bezahlte.
  • Immerwährende sachlich-kritische Offenheit.
  • Fortbildung entsprechend den Themenbereichen.
  • Sichtweise: Eine Stiftung muss, trotz aller rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte ein bewegliches Konstrukt bleiben.

Mag. Norbert Zimmermann (Stifter):

Das wesentliche Motiv unserer Stiftungsgründung war, daß die Stiftung die Brücke zwischen den Generationen herstellt. Wenn sie diese Funktion erfüllen soll, muss das PSG dringend reformiert werden, um den zukünftigen Generationen dann mehr Macht und Verantwortung zu geben, wenn sie sich die Fähigkeiten zur Führung angeeignet haben. Wenn diese Kompetenz in der Stifterfamilie auf Grund der asynchronen Entwicklung der Generationen zwischenzeitlich noch nicht ausgebildet ist, sollte der Vorstand die unternehmerische Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig sollte der Vorstand den Auftrag erfüllen, die potentielle Nachfolgergeneration zu fördern und die am besten geeigneten Nachkommen in die Verantwortung zu bringen. Um einer ungewollten Machtfülle des Vorstands vorzubeugen, sollte dieser Auftrag durch die Stiftungszusatzurkunde klar geregelt sein. Es empfiehlt sich auch, daß nach dem Ableben der Stifter, die sich einen Kreis persönlich Vertrauter als Vorstände ausgesucht haben, die Vorstandsmandate auf 3 Jahre, maximal einmal verlängerbar, befristet sind. Auch die Festlegung einer Altersgrenze der Vorstände für den Fall der Verlängerung des Mandates ist empfehlenswert. Bei der Neubestellung sollte der Vorstand gemeinsam mit den Begünstigten, Personen nominieren können, die dann von den Begünstigten ausgewählt und bestellt werden.

Stifter XY:

folgendes fällt mir spontan ein:

– absolute Objektivität des Vorstandes in Bezug auf die Stifter und ggf. auf die Familienstämme. Keine Bevorzugung eines Stammes oder Stifters.

– va. wenn Unternehmen im Stiftungsvermögen sind – langjährige Erfahrung als Vorstand eines Unternehmens od. AR Mandat, Wissen im Bereich Organisation, Compliance. Umsetzen und Einhalten von Compliance, Governance, ggf. Revision installieren va. im Unternehmensbereich.

– es wäre wünschenswert mehr Vorstände aus anderen  Bereichen, außerhalb von Wirtschafts.-, Rechts.- und Steuerberatung zu bekommen.

– Westen Österreichs ist mit guten Vorständen eher unterbesetzt – forcieren?

– Mindestanzahl von 3 Vorständen muss auch in Zukunft bestehen bleiben.

– Vorstand soll von höheren Instanzen kontrolliert bleiben bzw. noch mehr werden damit „Selbstbedienung“ sehr schwer möglich ist (dazu gibt es ein prominentes Beispiel in Westösterreich).

– Idee: Zertifizierung und Ranking von Vorständen bei gleichzeitiger Attraktivierung des Mandates über das Honorar damit das Interesse am Vorstandsposten  generell bleibt bzw. ausgebaut wird.

Stifter XY:

Bezüglich der Erwartungen an einen Stifter würde ich sagen: Anything goes.  Als Nebenerwartung würde ich vorschlagen, daß der Stifter diese Erwartungen explizit niederschreibt.  Diese Niederschrift sollte stiftungsintern den gründenden Stiftungsdokumenten gleichgestellt sein als Referenzdokument um nach vielen, vielen Jahren Fragen und Zweifel aufkommen, warum und ob die Stiftung gegründet wurde und weiterhin bestehen soll.

Bezüglich Erwartungen an Stiftungsvorstände habe ich sehr konkrete Vorstellungen, nämlich

  • Die Mitglieder des Vorstands als Organ sollten insgesamt folgende Fachkompetenzen in einbringen können
    • Corporate Governance
    • Bilanzrechnungswesen
    • Geschäftserfahrung im Aktivitätsbereich der Stiftung
  • Die Mitglieder des Vorstands sollten so eng wie möglich familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zu Mitgliedern der Familie haben, wobei darauf zu achten ist, daß diese Beziehungen vis-à-vis der Familie ausgewogen sind.
  • Ausgewogenheit zwischen dem Niveau an Fachkompetenz und Familienverbundenheit

Stifter XY:

Unsere Stiftung besteht erst seit 10 Jahren. So gesehen kann ich schwer etwas sagen. Meine Stiftungsvorstände sind alte Freunde von mir, die ich teilweise schon seit 30 Jahre kenne. Der WP- + Steuerberater hatte mich seinerseits im Auftrag des damaligen Eigentümers geprüft, als ich noch Vorstand einer börsennotierten Immo-Gesellschaft gewesen war. Jeder der Herren hat nun eine Aufgabe bei mir. Die Praxis bei uns ist die, dass doch sehr viel von mir abhängt und ich meine „guten Gewissen“ auf dem rechtlichen, steuerrechtlichen und allgemeinen Bereich als Person im Vorstand habe.

Im Grunde ist eine Stiftung wie ein Unternehmen zu führen, was bei einem „normalen“ Stiftungsvorstand schwer darstellbar ist. Meistens sind die Vorstände Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Personen, aber niemand, der die Führung eines Unternehmens „gelernt“ hat. Auch spielt Eigeninteressen eine große Rolle, sei es nun bei einem Vorstand oder auch bei einem Stifter. Das Wohl der Stiftung als Unternehmen steht oft an 2. Stelle. Diese Fakten stellen für mich die „größte Gefahr“ dar, dass die Lebensfähigkeit einer Stiftung langfristig erhalten bleibt. Nach mir, wird Vieles wohl anders werden, aber das ist ein spezieller Sachverhalt, der hier nicht Platz hat.

Stifter XY:

Folgende Überlegungen habe ich rund um meine Erwartungen an Stiftungsvorstände:

  • Stiftungsvorstand ist Arbeit und vor allem auch Verpflichtung, etwas zu tun.
  • Kaufmännisches Agieren wird erwartet, der Stiftungsvorstand soll sich als Geschäftsführer verstehen, der mit Engagement Ergebnisse verantwortet.
  • Ich erwarte mir ein Eingehen auf die Anregungen und Wünsche der Stifterfamilie.
  • Vertrauen zu meinen Vorständen muss vorhanden sein.
  • Der Vorstand hat die Verantwortung für (positive) Ergebnisse und hat diese auch eigenverantwortlich zu erreichen.
  • Ich erwarte mir nicht die Expertise in allen Stiftungsangelegenheiten, aber dort wo diese Expertise nicht vorhanden ist, sollen befähigte Berater hinzugezogen werden.

Stifter XY:

Mein Mann und ich sind sowohl Stifter und Vorstände in Personalunion. Unsere Privatstiftung wird thesaurierend geführt und besteht rein in der Vermietung von hauptsächlich Gewerbe- und Wohnimmobilien. Es stellt sich hier keine Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstandsmitgliedern.

Wie dies in Zukunft geführt werden kann, in dieser Frage sind wir noch nicht weiter. Die nächste Generation ist erst in Ausbildung. Wir hätten ev. schon Bedarf, aber leider keine Zeit und Muse uns damit zu beschäftigen. Lediglich das Testament wird immer aktualisiert …..

Stiftungsvorstand XY:

So ist mir auch das Urteil  OGH 18.11.2022, 6 Ob 174/22i in die Finger gekommen. Die Stiftungserklärung im Anlassfall ist meiner Erfahrung nach typisch für einen Stifterwillen, der dem Stifter-Beirat alle wesentlichen Gestaltungsrechte einräumt. Von der vom Gesetz gewollten Verselbständigung des gestifteten Vermögens unter einer Unternehmensführung außerhalb des (Stifter-) Familienverbandes in der vom Gesetz vorgesehenen Funktionstrennung will niemand etwas wissen. Die Rechtsform der Privatstiftung wird in Familienstiftungen häufig als Maske benutzt, die den Stiftungsvorstand zum vielfältiger Haftung ausgesetzten Hampelmann degradiert. Auch wenn wir in unseren Gesprächen immer nur eine bestimmte PS vor Augen gehabt haben , habe ich diese Erfahrung mehr oder weniger ausgeprägt in allen Stiftungen gemacht, bei deren Errichtung und/oder in deren Vorstand ich mitgewirkt habe.

Das sind, auf den Punkt gebracht, meine „Gedanken und Überlegungen eines ehemaligen Stiftungsvorstandes“.