Einer Stiftung liegt der Gedanke zugrunde, mit gestiftetem Vermögen einen bestimmten Zweck besser, zielstrebiger und auch dauerhafter verwirklichen zu können, als wenn das Vermögen mit dem Schicksal der Stiftergeneration und deren Erben verbunden bliebe. Konzipiert ist die Stiftung als eigentümerloser Rechtsträger unter Selbstkontrolle des Vorstandes.
Die Idee einer Privatstiftung, zu Lebzeiten bereits Vermögensweitergabe an folgende Generationen bzw. Verwendung des Vermögens zu bestimmen, muss aber durch kontrollierende Prozesse begleitet werden, um Konflikte zwischen Stämmen und Generationen zu vermeiden. Die Kombination aus einer eigentümerlosen Hülle, die der Selbstkontrolle des Vorstandes unterliegt, und mehreren Generationen und Stämmen, die häufig divergierende Interessen haben, erschwert das Manövrieren einer Stiftung, da unterschiedlichste Interessen befriedigt werden sollen.
Welche Fragen stellen sich bei der Gründung in Bezug auf die Organisation einer Privatstiftung?
- Sind alle wesentlichen Risiken, die sich aus der operativen Führung der Stiftung ergeben, bekannt?
- Welche Maßnahmen werden installiert, um diese Risiken auf ein tragbares Niveau zu reduzieren?
- Wie erfolgt die Kommunikation an die wesentlichen stake-holder (Stifter, Begünstigte)?
- Wie wird die Führung der Stiftung kontrolliert und bewertet?
- Welche Funktionen sind nicht vereinbar bzw. wo ist ein zwingendes Vier-Augen Prinzip vorzusehen?
Um diese Fragen beantworten zu können, müssen die Ziele der Stiftung im Mittelpunkt stehen. Die zu implementierenden Prozesse sollen Effektivität und Effizienz steigern und gewährleisten, dass ein zuverlässiges Berichtswesen installiert werden kann.
Bestandteile und Aufbau einer modernen Stiftungsorganisation:
- Risikoevaluierung: Risiken aus der Tätigkeit einer Stiftung müssen erkannt und fortlaufend neu bewertet werden. Risiken können sich im Bereich der Bewirtschaftung der Vermögenswerte zeigen, aber auch im zivilrechtlichen Sinne, wonach die Stiftungsurkunden regelmäßig aktueller Judikatur und Gesetzgebung angepasst werden müssen.
- Definition diverser Kontrolltätigkeiten: die klassische Kontrolle ergibt sich aus der Bewirtschaftung der Vermögenswerte. In diesem Bereich ist eine unabhängige und objektive Kontrolle zu installieren. Weiters ist aber auch im Sinne der Familien und der Vorstände eine wiederkehrende Kontrolle der Stiftungsdokumente zu veranlassen.
- Berichtswesen: die größte Gefahr für Vermögen von Familien liegt in Unstimmigkeiten in der Familie zwischen Generationen oder Stämmen; dies hat den Ursprung auch häufig in fehlender Transparenz oder Minderinformation. Aus diesem Grunde ist ein periodisches Berichtswesen an alle Beteiligten vorzusehen, das das Gebaren der Stiftung darlegt und alle stake holder auf das gleiche Informationsniveau bringt.
- Compliance Report: in einem solchen Bericht wird das gesamte Wirken der Stiftung überwacht und beurteilt. Dies beginnt bei der Einhaltung von notwendigen Entscheidungsschritten über die Qualität der Veranlagungen bis hin zur Kontrolle der WiEReG Meldungen oder auch der Marktkonformität von Bezahlungen für Leistungen von Beratern und Vorständen. Im Sinne des bereits erwähnten Vier-Augen Prinzips muss der Compliance Bericht zwingend von einer Einheit erstellt werden, die keine Eigeninteressen an der Stiftung hat oder eine Organstellung in der Stiftung innehat.
Mit einem umfassenden Reporting und Controlling der Aktivitäten einer Stiftung gewinnen sämtliche Stakeholder Sicherheit und Vertrauen in die Stiftung. Transparenz vermeidet Streit und erhöht die Qualität der Entscheidungen. Dem Vorstand hilft ein Compliance Bericht bei anstehenden Entscheidungen und weist auf mögliche Problemfelder hin.
Abschließend kann gesagt werden, dass der langfristige Erfolg einer Familienstiftung auf den zwei Pfeilern Kontrolle und Berichtswesen aufbaut.
Mag. Manfred Wieland, ESIA (manfred.wieland@stiftung-nextgen.at): Gründer, Geschäftsführer der Plattform stiftung-nextgen und Director der LMM Investment Controlling AG. Als Stiftungsexperte in unterschiedlichen Funktionen beratend für Stiftungen tätig.