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stiftungs-check 2017: ist ihre privatstiftung fit für die zukunft?

Innere Ordnung von Stiftungsorganen

§ 28. Ein Stiftungsorgan, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht,

  1. wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter;
  2. faßt, wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, unbeschadet des § 14 Abs. 3 und des § 35 Abs. 2 die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt;
  3. kann Beschlüsse schriftlich fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.

Bei Errichtung einer Privatstiftung wird der erste Stiftungsvorstand entweder vom Stifter selbst – in aller Regel in der Stiftungsurkunde – oder subsidiär durch einen Stiftungskurator bestellt (siehe insbesondere § 15 PSG). Da der Stiftungsvorstand zwingend aus zumindest 3 Mitgliedern zu bestehen hat, ist in weiterer Folge § 28 Z 1 PSG zu beachten, nach welchem der Stiftungsvorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter zu wählen hat. Gemäß Nikolaus Arnold, PSG Kommentar³, § 28 PSG, RZ 7, gilt dies unabhängig davon, ob eine Eintragung des Vorsitzenden in das Firmenbuch erfolgt oder nicht; gesetzlich vorgesehen ist die Eintragung des Vorsitzenden nur beim Aufsichtsrat, jedoch nicht beim Stiftungsvorstand.

Unser nächsten Stiftungsgespräche finden am 20. November2017, 17:30 Uhr, in 1030 Wien, LeitnerLeitner, Am Heumarkt 7 mit folgenden Themen bzw. Referenten statt:

MMag. Dr. Nikola Leitner-Bommer und Fr. Dr. Yvonne Schuchter-Mang:

  • Pro/Contra Privatstiftung –  In welchen Fällen kann eine Privatstiftung noch Sinn machen?
  • Wege aus der Privatstiftung
    • Auflösung
    • Substiftungserrichtung
    • Substiftung
    • Welche günstigen Rahmenbedingungen könnten Sie nutzen, um steueroptimiert zu handeln?
  • Verbleib in der Privatstiftung – Stiftungs-Check
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Zweckerfüllung/Zweckgestaltung
    • Einflusssicherung der Unternehmerfamilie in Unternehmensträgerstiftungen
    • Absicherung der Nachfolgegeneration (Vorsorge- und Nachfolgeplanung)
    • Installierung eines (gesetzmäßigen und judikaturfesten) Beirats
    • Asset Protection (Vermögensschutz)
    • Neuordnung des Stiftungsvermögens – Errichtung von Substiftungen
    • Tax Due Diligence für die Stiftung und die Begünstigten
    • Steuerliche Optimierungsüberlegungen

Im Anschluss steht noch Raum und Zeit zur Verfügung für persönlichen Austausch und bereichernde Gespräche.

VORSICHT: begrenzte Teilnehmerzahl! Bitte unbedingt schon jetzt unter manfred.wieland@stiftung-nextgen.at anmelden – wir freuen uns auf Sie.