Derzeit hört und liest man immer wieder vom Begriff „Tokenisierung“ und dass Investoren unterschiedlichste Vermögenswerte, wie etwa Kunstwerke, Unternehmensanteile oder Liegenschaften tokenisieren wollen.
Was genau bedeutet „Tokenisierung“ und was verbirgt sich hinter diesem zukunftsweisenden Prozess?
Im Zuge der Tokenisierung werden Rechte an Vermögenswerten auf Grundlage der Blockchain-Technologie digitalisiert. Vereinfacht ausgedrückt stellt die „Tokenisierung“ eine Methode dar, mit der Rechte an einem Vermögenswert in „digitale Einheiten“ – nämlich sogenannten Tokens – abgebildet werden.
Ein Token kann dabei Anteilsrechte an einem Unternehmen oder einem anderen Asset repräsentieren. Er kann aber auch Partizipationsrechte, wie etwa Dividenden und Zinsen und / oder Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie weitere rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten einräumen.
Wie das Internet den Austausch von Informationen gegenüber dem Fax und Postsendungen revolutioniert hat, besteht die große Neuerung bei der Tokenisierung darin, dass dadurch eine individuell ausgestaltbare Rechtsposition digitalisiert und damit vereinfacht übertragbar gemacht wird.
Dies deshalb, da es die Tokenisierung ermöglicht, Vermögenswerte beliebig zu stückeln und handelbar zu machen. Man kann beispielsweise die Rechte an einem Vermögenswert, welcher zB EUR 1 Mio wert ist, in 10.000 „Asset-Tokens“ mit einem Gegenwert von je EUR 100,00 zerteilen. Jeder Token würde somit 0,01 % der Rechte des zugrundeliegenden Vermögenswerts widerspiegeln. Diese Tokens können sodann direkt über dafür geschaffene Plattformen verkauft und gekauft werden.
Die Möglichkeit, sich mit kleinen Beträgen an unterschiedlichen – einfach handelbar gemachten – Vermögenswerten zu beteiligen, ist in dieser Form nicht nur revolutionär, sondern schafft einen gänzlich neuen Markt. Für Kleinanleger bisher verschlossene Vermögensklassen sind durch diese Technologie erstmals mit kleinen Investitionssummen zugänglich.
Dies ist möglich, da die mit der Tokenisierung verbundenen Vorteile zu einer Kostenreduktion im Vergleich zu herkömmlichen Transaktionen beitragen können. Denn durch die hohe Transparenz, Sicherheit und die technischen Gestaltungsmöglichkeiten werden kostenintensive Mittelsmänner – wie beispielsweise Treuhänder, Banken und Notare – obsolet, wodurch die wirtschaftliche Attraktivität von derartigen Transkationen entsprechend gesteigert wird.
All diese technischen Neuerungen eröffnen Unternehmen vor allem eine neue Errungenschaft – eine neue Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. KMUs und Start-Ups können durch die Ausgabe von Token zB eine Expansion, eine kostenintensive Anlage oder eine neue Produktlinie finanzieren. Internationalen Großunternehmen bietet die Tokenisierung zB die Möglichkeit ein Projekt über die Ausgabe von Token anstatt eines herkömmlichen Bankkredits zu finanzieren.
Die Tokenisierung bietet somit für Unternehmen – durch die im Vergleich zu herkömmlichen Transkationen geringen Transaktionskosten – eine wirtschaftlich attraktive Art der Kapitalbeschaffung und für Investoren erstmals die Möglichkeit einfach und rasch in bisher unzugänglichen Vermögensklassen zu investieren.
Dieses rasant entwickelnde Umfeld bietet „fast movern“ die Chance einen völlig neuen Markt zu erschließen. Unternehmen sollten sich daher bereits heute intensiv mit dieser neuen Technologie befassen, um sich in diesem neuen Markt positionieren und hervorheben zu können.
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Mag. Peter Virtbauer, LL.B. ist Rechtsanwalt und Partner der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH. Er hat langjährige Erfahrung im Bereich Blockchain und Kryptowährungen sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, publiziert zahlreiche Artikel zum Thema Blockchain und hält diesbezüglich Vorträge für Unternehmen.