stiftungs-check 2017: ist ihre privatstiftung fit für die zukunft?
Innere Ordnung von Stiftungsorganen
§ 28. Ein Stiftungsorgan, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht,
- wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter;
- faßt, wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, unbeschadet des § 14 Abs. 3 und des § 35 Abs. 2 die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt;
- kann Beschlüsse schriftlich fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.
Bei Errichtung einer Privatstiftung wird der erste Stiftungsvorstand entweder vom Stifter selbst – in aller Regel in der Stiftungsurkunde – oder subsidiär durch einen Stiftungskurator bestellt (siehe insbesondere § 15 PSG). Da der Stiftungsvorstand zwingend aus zumindest 3 Mitgliedern zu bestehen hat, ist in weiterer Folge § 28 Z 1 PSG zu beachten, nach welchem der Stiftungsvorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter zu wählen hat. Gemäß Nikolaus Arnold, PSG Kommentar³, § 28 PSG, RZ 7, gilt dies unabhängig davon, ob eine Eintragung des Vorsitzenden in das Firmenbuch erfolgt oder nicht; gesetzlich vorgesehen ist die Eintragung des Vorsitzenden nur beim Aufsichtsrat, jedoch nicht beim Stiftungsvorstand.
Unser nächsten Stiftungsgespräche finden am 20. November2017, 17:30 Uhr, in 1030 Wien, LeitnerLeitner, Am Heumarkt 7 mit folgenden Themen bzw. Referenten statt:
MMag. Dr. Nikola Leitner-Bommer und Fr. Dr. Yvonne Schuchter-Mang:
- Pro/Contra Privatstiftung – In welchen Fällen kann eine Privatstiftung noch Sinn machen?
- Wege aus der Privatstiftung
- Auflösung
- Substiftungserrichtung
- Substiftung
- Welche günstigen Rahmenbedingungen könnten Sie nutzen, um steueroptimiert zu handeln?
- Verbleib in der Privatstiftung – Stiftungs-Check
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Zweckerfüllung/Zweckgestaltung
- Einflusssicherung der Unternehmerfamilie in Unternehmensträgerstiftungen
- Absicherung der Nachfolgegeneration (Vorsorge- und Nachfolgeplanung)
- Installierung eines (gesetzmäßigen und judikaturfesten) Beirats
- Asset Protection (Vermögensschutz)
- Neuordnung des Stiftungsvermögens – Errichtung von Substiftungen
- Tax Due Diligence für die Stiftung und die Begünstigten
- Steuerliche Optimierungsüberlegungen
Im Anschluss steht noch Raum und Zeit zur Verfügung für persönlichen Austausch und bereichernde Gespräche.
VORSICHT: begrenzte Teilnehmerzahl! Bitte unbedingt schon jetzt unter manfred.wieland@stiftung-nextgen.at anmelden – wir freuen uns auf Sie.