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Digitalisierung/Organisation

Stiftungsmonitor 2021 – die Ergebnisse

By 24. Februar 2022August 22nd, 2022No Comments

Im November 2021 haben wir zum mittlerweile dritten Mal unsere jährliche Stiftungsumfrage „Stiftungsmonitor“ durchgeführt. Mit unserer Umfrage hinterfragten wir 4 Themenblöcke:

  1. Organisation: welche Prozesse werden in Stiftungen verwendet und wie strukturiert arbeiten österreichische Stiftungen?
  2. Vorstand: wie gestaltet sich der Generationenwechsel auf Vorstandsebene?
  3. Gemeinnütziges Engagement: wie stark sind österreichische Stiftungen im gemeinnützigen Bereich engagiert?
  4. Vermögen in der Stiftung: in welchen Bereichen sind Stiftungen allokiert und wie erfolgreich geschieht dies?

Nachdem sich über 130 Stiftungen an der Umfrage beteiligt haben, konnten wir sehr interessante Erkenntnisse aus den Antworten gewinnen. Die wesentlichen Aussagen möchten wir im Folgenden mit Ihnen teilen.

Zunächst möchte ich mich bei folgenden Partnern für deren wertvolle Mitarbeit bedanken:

  • -Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus:Institut für Zivilrecht, Abteilung Grundlagenforschung, von der Johannes-Kepler-Universität Linz
  • GenSek Ruth Williams, MSc: Verband für gemeinnütziges Stiften
  • Stefan Kargl: Geschäftsführer der LMM Investment Controlling AG

Im Zuge der Analyse der Ergebnisse haben wir festgestellt, dass es einen wesentlichen Unterschied ausmacht, ob der Stifter noch aktiv ist oder sich zurückgezogen hat bzw. bereits verstorben ist. Wir haben diesen Aspekt entsprechend bei der Auswertung berücksichtigt.

 Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der gesamten Umfrageergebnisse:

  • Zwei Drittel der Stiftungsurkunden sehen keine Änderungsrechte für nachfolgende Generationen vor.
  • Die Kommunikation mit der Stifterfamilie erfolgt überwiegend informell über den Stifter oder formell im Rahmen von Stiftungssitzungen.
  • Fast 30% der Stiftungen haben keine konkreten Vorkehrungen wie z.B. eine D&O Versicherung ein Compliance Regelwerk zur Vermeidung von Haftungsfällen getroffen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Stifterfamilie und Vorstand läuft zu Lebzeiten des Stifters überwiegend zur Zufriedenheit aller Beteiligten. 70% gaben demnach an, dass es keine Konflikte zwischen Familie und Vorstand gibt oder gab.
  • Zu Lebzeiten des Stifters erfolgt die Bestellung neuer Vorstände zu 67% über den Stifter bzw. die Stifterfamilie, zu fast 30% durch Kooptierung.
  • Die Vergütung von Vorständen erfolgt zu über 60% über ein pauschales Honorar. Drei Viertel der Teilnehmer gaben an, dass dieses insgesamt unter 30.000 Euro pro Jahr ausmacht.
  • Sehr interessant ist auch der Blick auf die gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen. Die Hälfte der Befragten gibt an, auch gemeinnützige Projekte finanziell zu unterstützen.
  • Die Umsetzung der Veranlagungsstrategie liegt bei der Hälfte der Stiftungen in den Händen des Stifters.
  • Die Überwachung der Entwicklung der Vermögensanlagen erfolgt überwiegend durch den Stifter bzw. durch den Vorstand.

 Was ändert sich nach dem Ableben des Stifters?   

  • Änderungsrechte:
    • Stifter lebt: 55% der Urkunden sehen keine Änderungsrechte vor.
    • Stifter verstorben: Deutlich mehr, nämlich 90% der Urkunden sehen kein Änderungsrecht für folgende Generationen vor
    • Conclusio: Sinnhaftigkeit von Änderungsrechten wurde erkannt und wird häufig dort, wo noch möglich, umgesetzt
  • Information der Begünstigten:
    • Stifter lebt: Begünstigte werden zu 55% informell über den Stifter informiert, nur rund 8% werden nicht informiert
    • Stifter verstorben: 20% der Begünstigten werden nicht informiert, Information erfolgt zu 52% über die Stiftungssitzung
    • Conclusio: Um Konflikten vorzubeugen, sollte frühzeitig ein standardisiertes Berichtswesen eingerichtet werden
  • Konflikte Familie/Vorstand: Anzahl der Konflikte ist ident, aber Verdoppelung der Gerichtsanhängigkeit in Fällen wo der Stifter bereits verstorben ist
    • Bestellung von Vorständen:
    • Stifter lebt: 73% der Bestellungen erfolgen durch Stifter
    • Stifter verstorben: 45% der Bestellungen erfolgt durch Familie, Rest durch Kooptierung
    • Conclusio: Mitsprache der Familie schwindet, Einfluss des Vorstands steigt nach dem Ableben des Stifters
  • Vergütung der Vorstände steigt:
    • Stifter lebt: 40% der Stiftungen unter 10.000,-
    • Stifter verstorben: nur noch 18% der Stiftungen unter 10.000,- Euro
  • Wahl der Anlagestrategie:
    • Stifter lebt: bei 62% der Stiftungen entscheidet über die Strategie der Stifter und nur bei 17% eine Bank
    • Stifter verstorben: 43% der Stiftungen überlässt die Entscheidung der Strategie der Bank
    • Conclusio: solange der Stifter lebt, gibt er die Richtung vor, rechtzeitig
  • Überwachung der Veranlagung:
    • Stifter lebt: 55% erfolgt durch den Stifter und zu 25% durch die Bank
    • Stifter verstorben: bei 42% der Stiftungen erfolgt die Überwachung der Ergebnisse durch die verwaltende Bank
    • Conclusio: Eine unabhängige Überwachung bzw. Beurteilung des Anlageresultats ist bei Stiftungen generell nur sehr eingeschränkt vorhanden

 Interessant sind auch Auswertungen im Bereich der Vermögensveranlagung:

  • Anlagestrategie: je mehr die Mitsprache in diesem Bereich beim Stifter liegt, desto dynamischer (aktienorientierter) ist die Veranlagung. Liegt die Verantwortung beim Vorstand bzw. der Bank (nach dem Ableben des Stifters) wird diese weit konservativer.
    • Conclusio: Die Anlagestrategie sollte sich am Stiftungszweck und den Anlagezielen orientieren. Der Vorstand sollte durch eine externe, unabhängige Überwachung das Haftungspotenzial ausschließen (Business Judgement Rule).
  • Überwachung der Entwicklung der Veranlagung: liegt diese in der Verantwortung einer Bank ist die durchschnittliche Performance geringer. Liegt diese beim Stifter oder externen Beratern ist diese höher.
    • Conclusio: Eine unabhängige Überwachung ist Voraussetzung für die objektive Beurteilung des Anlageresultats und die Optimierung der Ergebnisse.

Zusammenfassend lässt sich zu den Ergebnissen der diesjährigen Umfrage feststellen, dass es nach wie vor ein Kontroll- und Transparenzdefizit bei Stiftungen gibt. Dieses Manko wird zu Lebzeiten des Stifters durch sein aktives Mitwirken kompensiert bzw. gedeckt. Probleme daraus werden oft erst nach dem Ableben des Stifters sichtbar und können zu Konflikten führen.

Mag. Manfred Wieland