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Pflichtteil bei Unternehmensnachfolge: Risiken, Pflichtteilsverzicht & Planung 2026

By 26. März 2026No Comments

Pflichtteilsansprüche zählen in der Praxis zu den größten Risikofaktoren bei der familieninternen Unternehmensnachfolge in Österreich – oftmals mit gravierenderen Auswirkungen.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder, Ehegatten und eingetragene Partner. Ihnen steht ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu, der grundsätzlich zeitnah zu erfüllen ist. Besteht der Nachlass überwiegend aus Unternehmenswerten, entsteht für den übernehmenden Nachfolger häufig erheblicher Liquiditätsdruck. Zur Auszahlung weichender Erben müssen nicht selten Kredite aufgenommen, Beteiligungen verwässert oder Betriebsteile veräußert werden – mit dem Risiko, dass die wirtschaftliche Stabilität oder sogar der Fortbestand des Familienunternehmens gefährdet wird.

Konfliktsituationen

Besonders konfliktträchtig ist die Situation gegenüber weichenden Erben, etwa Geschwistern des Nachfolgenden. Sie sind nicht am Betrieb beteiligt, können jedoch Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche in Geld geltend machen. Deren Höhe richtet sich nach dem Unternehmenswert zum Todeszeitpunkt. Die Bewertung erfolgt je nach Einzelfall anhand von Ertragswert-, Substanzwert- oder Mischverfahren unter Berücksichtigung von Zukunftsprognosen, stillen Reserven sowie immateriellen Werten wie Marke, Kundenstamm oder Know-how. Gerade an dieser Stelle entstehen häufig Streitigkeiten: Eine hohe Bewertung kann zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen und den Nachfolger zur Fremdfinanzierung oder zum Verkauf von Vermögenswerten zwingen. In der Praxis empfiehlt es sich daher, frühzeitig Bewertungsklauseln, verbindliche Gutachten oder Schiedsgutachterregelungen vertraglich vorzusehen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Möglichkeiten zur Nachfolgeplanung

Eine rechtzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung ist entscheidend, um Pflichtteilsrisiken zu minimieren. Als effektivstes Instrument gilt der notariell beurkundete Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten, regelmäßig gegen Abfindung oder andere Vermögenszuwendungen. Er schafft Rechtssicherheit und verhindert existenzgefährdende Liquiditätsbelastungen im Todesfall. Ergänzend kommt die vorweggenommene Erbfolge in Betracht, bei der Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Dabei sind jedoch die Regeln zur Pflichtteilsergänzung zu beachten, da bestimmte Schenkungen innerhalb des relevanten Zeitraums bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden können. Erfolgreiche Nachfolgemodelle kombinieren häufig Pflichtteilsverzichtsverträge, letztwillige Verfügungen, Schenkungsverträge und gesellschaftsrechtliche Regelungen – etwa Familiengesellschaften mit Nachfolge-, Abfindungs- und Rückfallklauseln, um den Bestand des Familienunternehmens langfristig abzusichern.

Zudem ist eine Stundung des Pflichtteils ist möglich, wenn die sofortige Zahlung den Erben unzumutbar hart trifft und den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde; sie kann letztwillig angeordnet oder gerichtlich bewilligt werden. Darüber hinaus kann bei einem langjährigen Abbruch des familiären Kontakts eine Pflichtteilsminderung in Betracht kommen, sofern den Erblasser daran kein Verschulden trifft. Diese Instrumente können Belastungen abfedern, ersetzen jedoch keine vorausschauende Planung.

Fazit

Die Unternehmensnachfolge in Österreich erfordert ein abgestimmtes Zusammenspiel von Erbrecht, Stiftungs- und Unternehmensrecht, Familienrecht, Steuerrecht und betriebswirtschaftlichen Überlegungen. Ohne frühzeitige Vorsorge drohen erhebliche finanzielle Belastungen oder im Extremfall die Zerschlagung des Unternehmens durch Pflichtteilsansprüche. Eine rechtzeitig entwickelte Nachfolgestrategie schafft hingegen Planungssicherheit und schützt das Lebenswerk des Unternehmers.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine maßgeschneiderte und rechtssichere Nachfolgelösung zu entwickeln. Durch vorausschauende Gestaltung, klare Bewertungsmechanismen und abgestimmte vertragliche Regelungen lassen sich Pflichtteilsrisiken reduzieren und der Fortbestand Ihres Unternehmens nachhaltig sichern.

Dr. Sergej Raits LL.M.Eur.: Rechtsanwalt und Partner der Raits Bleiziffer Rechtsanwälte GmbH

Einschlägige Spezialisierung: Stiftungs- und Unternehmensrecht sowie Unternehmensnachfolge

Einschlägige Berufserfahrung: langjähriges Mitglied im Vorstand einer Privatstiftung und in der Geschäftsführung von deren Tochtergesellschaften und Führung von deren Family Office

sergej.raits@raits-bleiziffer.at

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