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Stiftungssanierung

By 18. Oktober 2022Oktober 22nd, 2022No Comments

Stiftungssanierung im Kontext des Generationenübergangs

Warum sanieren?

Die grundsätzliche Überlegung ist die, dass jede Familie ihr eigenes System darstellt, das unterschiedliche Interessen und Ziele verfolgt. Eine (Familien)stiftung muss zu dem System Familie passen und nicht eine Familie zur Stiftungsorganisation.

Die österreichische Privatstiftung ist als eigentümerlose Rechtsperson konzipiert, deren Führung dem Vorstand unterliegt. Kontrolle erfolgt durch Selbstkontrolle durch den Vorstand.

Mit dem Generationenübergang kommt es häufig zum Verlust von Stifterrechten. Mit diesem Verlust geht häufig eine Entfremdung der Familie mit der Stiftung Hand in Hand. Folgende Generationen haben dadurch häufig das Empfinden, dass Sie des Familienvermögens in der Stiftung verlustig sind.

Neben dieser Entwicklung sieht man auch immer wieder in weit verzweigten Familien unterschiedlichste Interessen der folgenden Generationen, die das gewohnte Weiterführen einer Stiftung erschwert.

Aus diesen Gründen macht es Sinn, Stiftungsdokumente auf sich ändernde Veränderungen anzupassen, damit die Stiftung auch für folgende Generationen als sinnstiftende Einheit wahrgenommen wird und der Stifterwille umgesetzt werden kann.

Wie sanieren?

Schritt I: ein erstes persönliches Analysegespräch mit dem Stifter erfolgt, um die Idee der Familie und das «System» Familie zu verstehen. Bei diesem Gespräch wird die Situation der einzelnen Familienmitglieder analysiert und zukünftige Entwicklungen diskutiert.

Exkurs: es kann auch Sinn machen, dieses Gespräch auf weitere – wesentliche – Familienmitglieder auszudehnen.

Schritt II: nun erfolgt die rechtliche Würdigung der Stiftungsdokumente unter der Vorgabe der Idee der Familie. Mit diesem Wissensstand analysieren unterschiedliche Spezialisten die Stiftungserklärung, bewerten diese und weisen auf Spannungsfelder hin.

Schritt III: wir erarbeiten Handlungsfelder und Empfehlungen und verfassen einen Analysereport.

Schritt IV: die Analyse und die Empfehlungen ergehen in einem schriftlichen Report an den Auftraggeber und werden persönlich besprochen.