Die Malversationen rund um die Commerzialbank Mattersburg gelten als einer der größten Bankenskandale der zweiten Republik. Derzeit wird von rund 400 Gläubigern ein Schaden von über 800 Millionen Euro geltend gemacht.
Alle fragen sich: Wie kann in einem Land wie Österreich, in dem es eine Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt, Banken von spezialisierten Wirtschaftsprüfern geprüft werden müssen und verpflichtend ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium fungieren muss eine kleine burgenländische Regionalbank in Konkurs gehen, noch dazu mit einem solch exorbitanten Schuldenstand?
Die Antwort scheint relativ einfach: Die bisherigen behördlichen Ermittlungsergebnisse erhärten den Eindruck, dass alle Kontrollinstanzen kolossal versagt haben und sich von kriminellen Vorstandsmitgliedern nur allzu leicht hinters Licht führen ließen. Da ist zum einen die FMA, die einer äußerst detaillierten Whistleblower-Anzeige eines offensichtlichen Insiders im Jahr 2015 anscheinend nicht einmal halbherzig nachgegangen ist. Dazu kommt noch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nach dem Akteninhalt auch nach 2015 munter weiter „geprüft“ hat, obwohl die FMA zwei ihrer Prüfer ab 2015 für 5 Jahre für diese Bank gesperrt hat, nachdem ein offensichtlich unzulässiges Geschäft jahrelang offenbar wohlwollend durchgewunken wurde. Oder ein Aufsichtsrat, der – glaubt man den Medienberichten – mit für diese verantwortungsvolle Aufgabe inkompetenten Günstlingen des kriminellen Vorstandes durchsetzt war und im VIP-Club des mit der Bank verhaberten Profi-Fußballklubs weittragende Entscheidungen durchgewunken hat.
Was jetzt folgt, ist eine selten dagewesene Prozesslawine gegen die Republik, das Land und den Wirtschaftsprüfer. Alleine die Einlagensicherung hat die Republik auf 490 Millionen Euro geklagt. Eine von den anderen Banken finanzierte Entschädigungssumme für Spareinlagen bis 100.000.- Euro, was die Raiffeisenbanken dazu bewogen hat, aus dem allgemeinen Haftungsfonds auszutreten und noch heuer einen eigenen zu gründen. Alles in allem sind das erhebliche Erschütterungen nicht nur des Bankensektors, sondern der gesamten Republik und haben das Ansehen des Finanzplatzes Österreich nachhaltig beschädigt.
Gerade dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei der Verwaltung von Vermögen kompetente Kontrollgremien einzusetzen und effiziente Kontrollmechanismen zu schaffen.
Dr. Gerald Waitz ist Wirtschaftsanwalt in Linz und Partner von Waitz Rechtsanwälte. Dabei hat er sich insbesondere auf die Prävention und Geltendmachung von Haftungsansprüchen spezialisiert. Dr. Waitz hat in der Causa Auer von Welsbach (AvW) ein richtungsweisendes OGH-Urteil erwirkt, infolge dessen durch eine Haftungserklärung der Republik Österreich an ca. 7.500 Geschädigte rund 120 Mio. Euro ausbezahlt werden mußten. Im Skandal um die Commerzialbank Mattersburg vertritt er eine Reihe von Klienten, für die er Ansprüche wegen mutmaßlicher Versäumnisse bei der Aufsicht gegen die Republik Österreich und den ehemaligen Wirtschaftsprüfer erhebt.