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Steuer- und Zivilrecht

Beirat, quo vadis?

By 15. Oktober 2019Oktober 27th, 2020No Comments

Das Konzept der Einrichtung der Privatstiftung verfolgte das Ziel, unter einer Unternehmensstiftung (Holding-Stiftung) das unternehmerische und soziale Wirken der Familie in ihrer Gesamtheit zu bündeln und das Familienunternehmen zu erhalten und fortzuführen. Dies war die Vertrauensgrundlage der Einbringung namhafter Familienunternehmen in Privatstiftungen. Das maßgebliche Forum für wirtschaftlich interessierte Familienmitglieder, denen es auch um Aufrechterhaltung der Familientradition und des Familienwissens geht, ist zumeist der Begünstigtenbeirat, der schon in der Stiftungsurkunde als „sonstige Organe“ einzurichten ist.

Über die Jahre kürzten Gesetzgebung und Rechtsprechung den Einfluss Familienangehöriger und lösten unter Stiftern eine massive Vertrauenskrise aus, die den Ruf nach dem Gesetzgeber verständlich macht.

Über Initiative des ÖStV hat Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner, Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, gemeinsam mit Univ.-Ass. Mag. Dr. Franz Hartlieb, LLM, und Dr. Cattina Leitner, Rechtsanwältin bei DORDA und Präsidentin des Österreichischen Stiftungsverbandes, Überlegungen angestellt, welche Regelungen im Rahmen einer Novelle nützen könnten, um die Attraktivität der österreichischen Privatstiftung wieder zu steigern. Erschienen ist ihr Beitrag in der Ausgabe 1/2019 von „Die Privatstiftung“.

Wir danken dem Manz Verlag, dass er uns diesen Artikel zur Verfügung gestellt hat.