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BlogInternationales Stiftungswesen

Die italienische Stiftung – la fondazione italiana

By 18. September 2025No Comments

Mit ihrer jahrhundertelangen Tradition verbindet die italienische Stiftung historische Kontinuität mit modernen rechtlichen Strukturen und bietet sowohl für gemeinnützige als auch für unternehmerische Zwecke attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.

Rechtliche Grundlagen und Struktur

Zivilrechtliche Basis

Die italienische Stiftung ist im italienischen Zivilgesetzbuch (Codice Civile) in den Artikeln 14 bis 35 geregelt. Anders als in anderen europäischen Rechtsordnungen zeichnet sich das italienische Stiftungsrecht durch seine Flexibilität und die Möglichkeit zur Verfolgung verschiedener Zwecke aus. Die Stiftung wird als juristische Person des Privatrechts eingestuft und erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die staatliche Anerkennung.

Gründungsvoraussetzungen

Für die Gründung einer italienischen Stiftung sind folgende Elemente erforderlich:

Stiftungsvermögen: Ein ausreichendes und dauerhaft gewidmetes Vermögen bildet die wirtschaftliche Grundlage. Während das Gesetz keine Mindestkapitalanforderungen festlegt, sollte das Vermögen zur Zweckverfolgung angemessen sein.

Stiftungszweck: Dieser muss klar definiert, erlaubt und von allgemeinem Interesse sein. Sowohl gemeinnützige als auch privatnützige Zwecke sind grundsätzlich möglich, wobei die Anerkennung bei gemeinnützigen Zwecken vereinfacht ist.

Stiftungsorgane: Mindestens ein Verwaltungsorgan muss bestimmt werden. Die Organstruktur kann flexibel gestaltet werden und verschiedene Kontroll- und Entscheidungsinstanzen umfassen.

Zuwendung: Dieses kann durch Testament, Schenkung unter Lebenden oder anderen Rechtsakt erfolgen. Die notarielle Beurkundung ist obligatorisch.

Anerkennung und Registrierung

Die staatliche Anerkennung erfolgt durch die zuständige Präfektur oder bei überregionaler Tätigkeit durch das Innenministerium. Nach der Anerkennung wird die Stiftung ins Personenregister eingetragen und erhält damit ihre volle Rechtsfähigkeit.

Funktionsweise und Governance

Organstruktur

Der Stiftungsrat (Consiglio di Amministrazione): Als zentrales Verwaltungsorgan führt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung nach außen. Die Mitglieder werden gemäß der Stiftungssatzung bestellt und können sowohl Stifter als auch externe Personen sein.

Das Präsidium: Oft wird ein Präsident oder Vorsitzender bestimmt, der die Stiftung repräsentiert und bestimmte Führungsaufgaben übernimmt.

Aufsichts- und Kontrollorgane: Je nach Satzungsgestaltung können zusätzliche Kontrollinstanzen wie ein Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission eingerichtet werden.

Begünstigtenvertretung: Bei Familienstiftungen können Organe zur Vertretung der Begünstigteninteressen vorgesehen werden.

Vermögensverwaltung und -verwendung

Die Stiftung verwaltet ihr Vermögen eigenständig und unabhängig. Die Erträge müssen grundsätzlich für die Zweckverfolgung verwendet werden, wobei eine angemessene Rücklagenbildung zur Vermögenserhaltung möglich ist. Bei gemeinnützigen Stiftungen besteht ein Gewinnausschüttungsverbot, während bei privatnützigen Strukturen Ausschüttungen möglich sind.

Aufsicht und Berichtspflichten

Italienische Stiftungen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, die je nach Zweck und Größe variiert. Gemeinnützige Stiftungen werden intensiver überwacht als privatnützige. Jährliche Berichtspflichten umfassen die Vorlage von Jahresabschluss, Tätigkeitsbericht und bei größeren Stiftungen auch Sozialbilanzen.

Steuerliche Aspekte

Besteuerung der Stiftung

Die steuerliche Behandlung hängt wesentlich vom verfolgten Zweck ab:

Gemeinnützige Stiftungen genießen weitgehende Steuerbefreiungen. Sie sind von der Körperschaftsteuer (IRES) befreit, sofern sie ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Auch die regionale Produktionssteuer (IRAP) entfällt größtenteils.

Privatnützige Stiftungen unterliegen der regulären Unternehmensbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von derzeit 24% plus regionaler Zuschläge.

Besteuerung von Zuwendungen

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit ist dabei an bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen geknüpft. Bei privatnützigen Stiftungen ist eine steuerliche Anerkennung der Zuwendungen grundsätzlich nicht möglich.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Bei privatnützigen Stiftungen fallen je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert unterschiedliche Steuersätze an.

Anwendungsgebiete und Möglichkeiten

Familienstiftungen und Nachfolgeplanung

Die italienische Stiftung eignet sich für die Familienplanung und Unternehmensnachfolge. Durch die Übertragung von Familienvermögen oder Unternehmensanteilen auf eine Stiftung können langfristige Vermögensstrukturen geschaffen werden, die über Generationen Bestand haben. Die flexible Begünstigtenregelung ermöglicht es, verschiedene Familienmitglieder zu berücksichtigen und gleichzeitig das Vermögen vor Zersplitterung zu schützen.

Gemeinnützige Aktivitäten

Viele italienische Stiftungen widmen sich gemeinnützigen Zwecken wie Bildung, Kultur, Wissenschaft, Kunst oder sozialen Aufgaben. Sie können Stipendien vergeben, Forschungsprojekte fördern, kulturelle Veranstaltungen organisieren oder soziale Einrichtungen betreiben. Die steuerlichen Vorteile und die gesellschaftliche Anerkennung machen sie zu attraktiven Vehikeln für philanthropische Aktivitäten.

Unternehmerische Beteiligungen

Stiftungen können auch unternehmerische Zwecke verfolgen und Beteiligungen an Unternehmen halten. Dies ermöglicht eine langfristige und stabile Eigentümerstruktur, die nicht den kurzfristigen Interessen einzelner Gesellschafter unterworfen ist. Besonders bei Familienunternehmen kann dies zur Kontinuität und Stabilität beitragen.

Ausblick

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass italienische Stiftungen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Die zunehmende Internationalisierung von Vermögen, der wachsende Bedarf an langfristigen Vermögensstrukturen und das steigende gesellschaftliche Engagement vermögender Personen schaffen günstige Rahmenbedingungen.

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